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Nach EnEV 2007, Abschnitt 5, § 16, besteht bei Verkauf oder bei Vermietung von
Wohngebäuden für den Verkäufer/ Vermieter die Verpflichtung, spätestens bei
Verlangen des Käufers/ Mieters einen Energieausweis vorzulegen.
Auszug aus § 16:
„
Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein
grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder
Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem
potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach
dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens
unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat.
Satz 1 gilt entsprechend für den Eigentümer, Vermieter,
Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung
oder beim Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer
sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.“
Diese Verordnung soll erreichen, dass die energetische Situation verschiedenartiger
Gebäude so vergleichbar dargestellt wird, dass Mieter und Käufer aber
auch Eigentümer auf einen Blick erkennen können, wie das betreffende Objekt
einzuschätzen ist.
Hierbei wurde unterstellt, dass Energieausweise grundsätzlich nach den
bautechnischen Gegebenheiten erstellt werden.
Umfassungswände, Dach und Fenster sowie die Qualität der haustechnischen
Anlagen wie z.B. Heiz- und Warmwassererzeugungsanlagen, sollten hierbei
sorgsam analysiert werden.
Durch den Einfluss zahlreicher Lobbyisten wurden die Anforderungen an den
Energieausweis stark aufgeweicht, so dass heute auch der verbrauchsabhängige
Energieausweis zugelassen ist.
Hierbei werden tatsächliche Verbräuche an Brennstoff herangezogen und auf die
gesamte beheizte Fläche umgelegt. Wie man sich leicht vorstellen kann, ist
dieses Verfahren wenig geeignet, die tatsächliche energetische Situation eines
Hauses darzustellen.
Bei einer objektiven Betrachtung dürfen Einflüsse wie individuelles
Heizverhalten, zeitweilige Leerstände, besondere Wetterumstände keine Rolle spielen.
Nur wenn für alle Betrachtungen gleiche Grundsätze zählen, kann es zu einer
brauchbaren Klassifizierung kommen.
Daher: Wer wissen will, wie sein Gebäude tatsächlich energetisch da steht,
der sollte den Mehraufwand für einen bedarfsorientierten Energieausweis
nicht
scheuen.
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